Entschuldigungsverfahren
Ist ein Schüler / eine Schülerin aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit, Unfall) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen, d.h. am Tag der Verhinderung vor Unterrichtsbeginn:
- per Telefon: 06 21/48 02 53-80 oder
- per E-Mail. seckenheimschule.direktion@mannheim.de
Sollte im Zeitraum der Verhinderung eine Leistungsüberprüfung (Klassenarbeit oder GFS) stattfinden, ist dies ausdrücklich unter Nennung des Fachs und des Fachlehrers / der Fachlehrerin dem Sekretariat mitzuteilen.
In der Entschuldigung sind somit folgende Daten zu nennen:
- Name Schüler / Schülerin
- Name und E-Mail Erziehungsberechtigte
- Klasse / Klassenlehrer/in
- Erster Fehltag / voraussichtlich letzter Fehltag
- Grund der Abwesenheit
- Versäumte Klassenarbeit oder GFS / Fach / Fachlehrer/in
Die Entschuldigung kann unter Verwendung des Formulars erfolgen (Link oben). Gerne können Sie auch einen formlosen Brief schreiben. Hier soll stehen, wie
lange Ihr Kind fehlt und warum. Das Formular / eine schriftliche Entschuldigung muss am dritten Tag der Fehlzeit in der Schule vorgelegt werden. Eine endgültige Entschuldigung muss
folgen, sobald das Kind wieder in der Schule ist.
Sollte die Entschuldigung nicht fristgerecht erfolgen, gelten für versäumte
Leistungsüberprüfungen die Regelungen der Notenbildungsverordnung:
Zitat Notenbildungsverordnung Baden-Württemberg (11.11.2009):
§8/4: Versäumt ein Schüler entschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, entscheidet
der Fachlehrer, ob der Schüler eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen hat.
§8/5: Weigert sich der Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung einer solchen Arbeit, wird die Note "ungenügend" erteilt!